Viele Vermögensinhaber möchten ihr Kapital zusammenhalten und gleichzeitig verhindern, dass Dritte in unerwünschtem Maße darauf zugreifen: Familienmitglieder, Schwiegerkinder – aber auch der Fiskus. Helmut Quast, Managing Partner von HQ Trust, über mögliche Lösungsideen.

Herr Quast, welches Thema beschäftigt Vermögende derzeit am meisten?

Natürlich die Corona-Pandemie und ihre Folgen. Da geht es genauso um persönliche Themen wie um die Auswirkungen der Krise auf das Unternehmen oder das Vermögen. Mit seinen Corona-Hilfen produziert der Staat eine riesige Steuerschuld, die refinanziert werden will. Es gibt viele Vermögende, die damit rechnen, dass neben den üblichen Steuern eine größere, einmalige Abgabe ein Teil der Lösung sein könnte, um diesen Schuldenberg wieder abzutragen.

Aber bei einer solchen Vermögenssteuer wird es doch sicherlich Freibeträge geben?

Einen gewissen Freibetrag gibt es mit Sicherheit – und ob der am Ende 500.000 Euro, eine Million oder sogar fünf Millionen Euro beträgt, ist natürlich nicht bekannt. Aber wenn ich ein Eigentümer eines mittelständischen Unternehmens bin, das 100 Millionen Euro wert ist, nutzt mir der Freibetrag wenig. Das gilt auch für Vermögende, die eine Geschäftsimmobilie in guter Lage besitzen.

Einen illiquiden Vermögenswert …

Für solche Investoren kann die Herausforderung besonders groß sein: Wer einen sehr hohen Anteil illiquiden Vermögens hat, etwa Immobilien oder Beteiligungen, kann in einer solchen Situation in Liquiditätsengpässe kommen, wenn der Fiskus einen siebenstelligen Betrag einfordert. Da braucht es in manchen Fällen Glück, eine Bank zu finden, die ein Darlehen gibt. Im Regelfall stehen Banken der Finanzierung von Steuerzahlungen ablehnend gegenüber. Im schlechtesten Fall müssen illiquide Vermögenswerte übereilt veräußert werden.

Könnte eine solche Abgabe rückwirkend eingeführt werden?

Nein, aber trotzdem kann es relativ schnell gehen. Wenn heute im Parlament über das Thema gesprochen wird, könnte dies bereits der Stichtag sein, zu dem festgelegt wird: Das zu diesem Datum vorhandene Vermögen unterliegt einer einmaligen Abgabe.

Was raten Sie Ihren Kunden?

Vermögende sollten solche Entscheidungen von langer Hand planen und rechtzeitig angehen. Kurzfristige Lösungen, um Steuern zu sparen, sind in keinem Falle sinnvoll. Unabhängig von der aktuellen Situation sind Vermögensinhaber daher gut beraten, sich über zwei Themen Gedanken zu machen. Zum einen möchten viele Unternehmer ihr Vermögen zusammenhalten und benötigen zum Vorteil aller nachfolgenden Generationen ein professionelles Vermögensmanagement. Im Zweifel ist es ratsam, eine ganzheitliche Planung zu machen, die zum Beispiel das Thema „Generationenmanagement“ und „Vermögensschutz“ miteinander verbindet. Wenn dann auch noch als Nebenwirkung steuerliche Effekte eintreten; umso besser.

Was ist das andere Thema?

Zum anderen geht es darum, zu verhindern, dass Dritte in unerwünschtem Maße auf dieses Vermögen zugreifen oder Einfluss ausüben. Dabei kann es beispielsweise um Schwiegerkinder gehen, um Mitglieder der eigenen Familie, aber auch um den Fiskus.

Das bedeutet, wenn jemand ohnehin plant, sein Vermögen zu schützen, hat er den zusätzlichen Vorteil, dass auch der Staat, der ebenfalls ein fremder Dritter ist, nicht zugreifen kann?

Genau. Bei einer solchen Asset-Protection-Lösung geht es im Regelfall darum, entweder mit rechtlich zulässigen, präventiven Maßnahmen sicherzustellen, dass die Substanz des Vermögens erhalten bleibt oder Vermögen so in rechtliche Strukturen zu überführen, dass es zu „verschonungswürdigem“ Vermögen aus Sicht des Staates wird. Dennoch sollen die Erträge bei denjenigen landen, die diese auch bei einem Volleigentum am Vermögen erhalten sollten.

Wie lässt sich so etwas sicherstellen?

Eine mögliche Idee ist beispielsweise eine Familienstiftung, mit der das rechtliche Eigentum am Vermögen und der Ertrag hieraus getrennt werden. Ein großer Vorteil dieser Lösung ist, dass fremde Dritte nicht auf das Vermögen zugreifen können. Liegt das Geld zehn Jahre in der neu errichteten Stiftung, ist es externen Forderungen entzogen. Sitzt diese Stiftung dann auch noch außerhalb des Geltungsbereiches der deutschen Steuergesetzgebung, etwa in Liechtenstein oder in Österreich, greift der Staat ins Leere, da dort die so genannte Erbersatzsteuer unbekannt ist.

Eine Stiftung in Liechtenstein?

Ich weiß, worauf Sie anspielen. Liechtenstein ist heute aber mindestens genauso transparent wie Deutschland. Wenn man es sich genau anschaut, sind die Vorschriften sogar noch etwas strenger als in Deutschland, weil Liechtenstein auf die Vorwürfe als „Heimat von Steuerflüchtlingen“ reagiert hat. Es geht darum, einen rechtssicheren Standort zu nutzen, der auch einfach zu erreichen ist. Ein weiterer Vorteil ist, dass Liechtenstein keine Erbersatzsteuer kennt und aus dieser Perspektive ebenfalls sehr vorteilhaft ist. Die Kunst besteht darin, das Vermögen möglichst steuerschonend in eine neu errichtete Stiftung einzubringen. Das ist bei betrieblichem Vermögen relativ einfach, bei Geld- oder Immobilienvermögen etwas schwieriger.

Welche Nachteile gibt es bei dieser Lösung?

Das Problem, mit dem manche Vermögensinhaber zu kämpfen haben, ist ein psychologisches: Wer sich für eine solche Stiftung entscheidet, ist nicht mehr Eigentümer des Vermögens. Das liegt ja nach der Vermögensübertragung in der Stiftung. Manche Vermögende befürchten, dass ein Problem auftritt und sie machtlos sind, weil dann andere entscheiden. Das ist eine Hürde, über die nicht alle springen möchten. Schließlich ist die Lösung weitgehend irreversibel und kann nicht einfach geändert werden.

Gibt es eine Alternative?

Andere Lösungen können auf Kombinations-Konstrukte hinauslaufen, bei denen beispielsweise eine Stiftung und eine Kommanditgesellschaft (KG) kombiniert werden – also eine Stiftung & Co KG. Diese Vorgehensweise ist weniger statisch, da es nur den Komplementär in der Stiftung gibt, der irreversibel ist. Er hält lediglich Teile des Vermögens, die größeren Teile liegen in der KG. Da der Komplementär die wesentlichen Entscheidungen in der KG trifft, ist es in dieser gesellschaftsrechtlichen Struktur gefangen. Kombiniert man dies mit einem passenden Schenkungsvertrag und der richtigen Gestaltung der Stiftungssatzung, kann man verschiedenste Ziele einer Familie unter einem Dach zusammenfassen. Es kann gewährleistet werden, dass fremde Dritte nur sehr schwer Zugriff auf das Vermögen erhalten und das Vermögen in Hinblick auf Vermögenssteuern oder eine Vermögensabgabe ebenfalls dem Zugriff des Fiskus entzogen ist.

Wie teuer sind solche Strukturen?

Wenn ich eine solche Lösung schaffe, kostet das Geld. Für die Errichtung der Gesellschaft genauso wie für die laufenden Abschüsse. Deshalb sind solche Ideen auch erst ab einem signifikanten zweistelligen Millionenbetrag sinnvoll.

Welche der beiden Lösung ist in aller Regel die bessere?

Welche Lösung die jeweils beste ist, lässt sich nur in ausführlichen und umfassenden Gesprächen unter Hinzunahme von spezialisierten Steuerberatern und Rechtsanwälten klären. Dies schließt eine komplette Bestandsaufnahme von Vermögen, Zielen und Wünschen aller Beteiligter ein. Oberstes Ziel sollte es immer sein, dass am Ende alle Beteiligten mit der gefundenen Lösung zufrieden sind. Nur dann wird Sie langfristig Bestand haben.

Zum Autor

Helmut Quast ist Managing Partner und seit 2015 für das Multi Family Office HQ Trust in Düsseldorf tätig. Er ist für die Betreuung und umfassende Beratung von Unternehmerfamilien mit komplexen Vermögen verantwortlich. Schwerpunkte der Tätigkeit von Helmut Quast sind die strategische Vermögens- und Nachfolgeplanung, die Entwicklung von Vermögensstrategien und das Vermögenscontrolling.

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Helmut Quast
Managing Partner | Kundenberater
HQ Trust
Helmut Quast ist seit 2015 für HQ Trust in Düsseldorf tätig. Als Managing Partner ist er für die Betreuung und umfassende Beratung von Unternehmerfamilien mit komplexen Vermögen verantwortlich. Schwerpunkte der Tätigkeit von Helmut Quast sind die strategische Vermögens- und Nachfolgeplanung, die Entwicklung von Vermögensstrategien und das Vermögenscontrolling.