Ein gutes Reporting versetzt eine Familie in die Lage, die richtigen Fragen an Berater oder das eigene Family Office stellen zu können: Vor allem, wenn sie sich nicht täglich mit diesem Thema beschäftigt. Es dient der erfolgreichen Vermögenssteuerung und dem langfristigen Vermögenserhalt.

Soll ein Vermögen professionell gesteuert werden, wird, genau wie in einem Unternehmen, eine Buchhaltung benötigt. Die Vermögensbuchhaltung bildet die Basis für das Berichtswesen, das der Gesamtvermögenssteuerung dient. Hier werden sämtliche Geschäftsvorfälle erfasst und ausgewertet, liquide und illiquide Vermögensgegenstände sollten erfasst und verarbeitet werden können. Zudem muss die Vermögensbuchhaltung so aufgebaut sein, dass die individuellen Sichtweisen und Erwartungen der verschiedenen Empfänger bedient werden. Dazu zählen die Vermögensträger, der Controller, der Steuerberater und der Family Officer. Schließlich hat die Familie andere Anforderungen als beispielsweise der Steuerberater.

Neben der Kapitalmarktanalyse ist die Vermögensbuchhaltung einer der wenigen Bereiche, in denen durch den Einsatz von Software Skaleneffekte erzielt werden können. Sie stellt in der Regel eine Kerndienstleistung eines Multi- oder Single Family Offices dar. Anhand des Vermögensberichts werden unter anderem folgende Fragen beantwortet:

  • In welchen Anlagen und in welcher Höhe ist die Familie investiert?
  • In welchen Währungen und in welcher Höhe ist die Familie investiert?
  • Wie war die Wertentwicklung des Gesamtvermögens über Anlageklassen bis hin zur einzelnen Anlage?
  • Wie war die Wertentwicklung in der Verbrauchs- und in der Fremdwährung?
  • Welche Kosten und Steuern fielen an?

Falls die Familie über mehrere Rechtseinheiten oder Personen investiert, sind diese Fragen auch für jede dieser Einheiten zu beantworten. Demnach muss die Buchhaltung die steuerlichen Daten einerseits erfassen und verarbeiten können, andererseits aber auch die Basis für die Performancerechnung liefern. Mit ihr wird gemessen, wie die Wertentwicklung des Gesamtvermögens, von Teilen des Vermögens oder einzelner Bestände war.

Basis für die Analyse getroffener Entscheidungen

Es geht aber nicht nur darum, die Perspektive der Gesamtfamilie einzunehmen, sondern jedes Familienmitglied sollte nachvollziehen können, welches Vermögen er oder sie auf sich persönlich vereint. Daher muss das Berichtswesen in der Lage sein, sämtliche Auswertungen auch für jedes einzelne Familienmitglied darzustellen: eine Konsolidierung auf Personenebene. Dies ist typischerweise der Anteil an der Familiengesellschaft, eigene Immobilien und das sonstige Vermögen außerhalb der Familiengesellschaft.

Neben den klassischen Auswertungen dient die Buchhaltung zudem als Basis für die Analyse und Bewertung getroffener Entscheidungen sowie die Risikosteuerung. Welche Entscheidung hat zu welchem Ergebnis geführt? In welchen Anlagen ist die Familie besonders stark investiert? Spiegelt die Vermögensallokation die aktuelle Kapitalmarkteinschätzung und die Risikoumgebung wider?

Sofern die Kapitalmarktanalyse und die darauf auszulegende Portfolio-Konstruktion nicht in Eigenregie getroffen werden soll, kann dieser Vorgang ausgelagert werden. Der Berater sollte nach vorheriger Klärung der Risikotragfähigkeit und anderer wichtiger Parameter, wie etwa Anlagezeithorizont oder Entnahmeverhalten die Allokationsentscheidungen treffen.

Die Entscheidungsebenen können in strategische, taktische und Selektionsentscheidungen unterteilt werden. Das Vermögensreporting als Mittel der Vermögenssteuerung sollte daher zur Beurteilung der Entscheidungen diese Ebenen abbilden können. Auf dieser Grundlage können die Auswirkungen von Entscheidungen gemessen und ihre Qualität evaluiert werden. Bei klarer Trennung der Entscheidungsverantwortung und entsprechender Darstellung im Reporting werden Zuständigkeitsdiskussionen vermieden und die Gespräche auf die Sachentscheidungen gelenkt.

Absolutes oder relatives Ertragsziel?

Vermögende Familien formulieren häufig als Minimalziel den realen Kapitalerhalt. Das bedeutet, dass die Kaufkraft in der Zukunft nach Abzug der Inflationsrate genauso hoch sein soll wie heute. Hinzu kommen noch Steuern und Entnahmen – und durch diese Vorgaben können anspruchsvolle Ertragsziele entstehen. Ein exemplarisches absolutes Ertragsziel für einen realen Kapitalerhalt könnte sich wie folgt zusammensetzen:

Inflationsannahme: 2,0 % p.a.
Entnahmen: 2,0 % p.a.
Kosten: 0,8 % p.a.
Steuern (vereinfacht ca. 30 %): 2,0 % p.a.
Ertragsziel: 6,8 % p.a.

Neben dem absoluten kann auch ein relatives Ertragsziel vereinbart werden. Dies kann beispielsweise eine Indexvorgabe sein, etwa 50 % Aktien-Welt und 50 % Renten-Welt.

Die Familie sollte allerdings die Implikationen der unterschiedlichen Vorgaben kennen. Bei der absoluten Vorgabe ist das Ziel erreicht, wenn die Wertentwicklung bei mehr als 6,8 % p.a. liegt. Das bedeutet: Falls die Kapitalmärkte boomen und beispielsweise um 10 % steigen, ist das für die Bewertung des eigenen Ergebnisses nicht relevant.

Daneben sollte die Familie bedenken, dass ein absolutes Ertragsziel keine Angabe über die Volatilität enthält. Da keine Anlagen ohne Schwankungen zur Verfügung stehen, kann nicht jedes Jahr eine absolute Hürde übertroffen werden. Je höher die Vorgabe ist, desto häufiger wird sie im Jahresvergleich unterschritten werden.

Das relative Ertragsziel hat den Vorteil, dass es sich auf konkrete Anlageklassen, etwa Aktien oder Anleihen bezieht. Hier gibt es den Nachteil für die Familie, dass das Indexportfolio fallen kann, beispielsweise um 10 %, der Verwalter mit -7 % jedoch weniger verliert und aus seiner Sicht eine relativ ordentliche Leistung erbracht hat. Es stellt sich allerdings die Frage, ob die Familie diese Einschätzung teilt, da ihr Vermögen um 3 % geschrumpft ist.

Die Vorgabe des Ertragsziels enthält wichtige Aussagen

Soll die Vorgabe beispielsweise anhand des DAX-Indexes für deutsche Aktien oder anhand eines Aktien-Welt-Indexes wie dem MSCI All Country World Index formuliert werden? Hintergrund: Der DAX-Index enthält lediglich die 30 größten deutschen börsennotierten Gesellschaften, dagegen weist der MSCI All Country World Index mehr als 2.400 Positionen auf, und der USA-Anteil beträgt über 50 %.

Anhand dieses Beispiels wird deutlich, dass mit der Festlegung eines relativen Ertragsziels und der Vorgabe eines Indexes auch indirekt Allokationsentscheidungen vorgegeben werden. Sofern alle Beteiligten das Wissen zur Beurteilung der Entscheidungsinhalte und der Entscheidungsebenen haben, stellt dies jedoch kein Problem dar. Diese Entscheidungen setzen wiederum nicht nur Kenntnisse über die Indexzusammensetzung voraus, sondern es muss letztlich auch eine vorhergehende Analyse und Bewertung der Attraktivität der Alternativanlageklassen und Anlagen durchgeführt werden.

Beim absoluten Ertragsziel gilt es, ganz überwiegend in solche Anlagen zu investieren, die mit hoher Wahrscheinlichkeit das gesteckte Ertragsziel erreichen werden. Bei der Vorgabe des relativen Ertragsziels werden Vermögensverwalter sich schwertun, komplett auf Anlagen zu verzichten, die unattraktiv, aber in den Vergleichsindizes enthalten sind.

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Peter Preller
Managing Partner | Kundenberater
HQ Trust
Peter Preller, LL.M. ist seit dem Jahr 2011 als Senior Kundenbetreuer bei HQ Trust in Bad Homburg tätig und berät ganzheitlich komplexe Kundenvermögen. Der Diplom-Kaufmann und Managing Partner verfügt über rund 20 Jahre Berufserfahrung in den Bereichen Family Office und Vermögensverwaltung – vor allem bei der Beratung und Betreuung großer Privatvermögen, Familienverbünde und Stiftungen.
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Ein gutes Reporting versetzt eine Familie in die Lage, die richtigen Fragen an Berater oder das eigene Family Office stellen zu können: Vor allem, wenn sie sich nicht täglich mit diesem Thema beschäftigt. Es dient der erfolgreichen Vermögenssteuerung und dem langfristigen Vermögenserhalt.
Inhaltsverzeichnis
  1. Basis für die Analyse getroffener Entscheidungen
  2. Die Vorgabe des Ertragsziels enthält wichtige Aussagen