Wichtige Hinweise

1. Transparenzangaben gemäß Offenlegungs-Verordnung der HQ Trust

2. Informationen über die fünf wichtigsten Ausführungsplätze

3. Mitwirkungspolitik

4. Offenlegungsberichte

5. Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungen


1. Transparenzangaben gemäß Offenlegungs-Verordnung der HQ Trust

Wir von HQ Trust sind Verwalter hochkomplexer Vermögen von Privatpersonen, Familien und Stiftungen. Zudem sind wir Berater für institutionelle Anleger, Pensionskassen und Versorgungswerke. Wir sind uns der Verantwortung gegenüber unseren Mandanten, Mitarbeitern und der Gesellschaft bewusst.

Seit über 30 Jahren erhalten und mehren wir Vermögen über Generationen hinweg. Nachhaltiges Denken und Handeln ist für uns kein neuer Trend, sondern Teil unserer Kernkompetenz und Grundlage unseres Selbstverständnisses. Deswegen wissen wir auch, dass ‚Nachhaltigkeit‘ kein feststehender Zustand ist, sondern sich dynamisch an der Entwicklung der Gesellschaft und der Wirtschaft orientiert. Wir sind überzeugt, diesen Weg der Nachhaltigkeit auch in Zukunft gemeinsam mit unseren Mandanten erfolgreich gehen zu können.

Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich auf die Verordnung (EU) 2019/2088 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27.11.2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor („Offenlegungs-Verordnung“).

Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken in Investitionsentscheidungsprozessen

Nachhaltigkeitsrisiken im Sinne der Offenlegungs-Verordnung sind Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung, deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie auf die Reputation eines Unternehmens und damit auf den Wert der Investition des Investmentvermögens haben könnten. Diese Effekte können sich auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Investmentvermögen sowie auf die Reputation der Gesellschaft auswirken. Nachhaltigkeitsrisiken können auf alle bekannten Risikoarten erheblich einwirken und als Faktor zur Wesentlichkeit dieser Risikoarten beitragen. Beispielhaft sind die Risikoarten Marktrisiko, Liquiditätsrisiko, Kontrahentenrisiko und operationelles Risiko zu nennen.

Die HQ Trust bezieht im Rahmen ihres Investitionsentscheidungsprozessen nicht nur relevante finanziellen Risiken in ihre Anlageentscheidung mit ein und bewertet diese fortlaufend, sondern es werden auch Nachhaltigkeitsrisiken berücksichtigt, die in maßgeblicher Weise erhebliche wesentliche negative Auswirkungen auf die Wertentwicklung einer Investition haben können. In der Vermögenverwaltung und Anlageberatung versucht die HQ Trust mögliche Risiken, die aus Nachhaltigkeitssicht auch im Zusammenhang mit den Anlagen entstehen können, zu identifizieren. Die Identifikation geeigneter Anlagen kann darin bestehen, dass wir in Investmentfonds investieren, deren Anlagepolitik bereits mit einem geeigneten und anerkannten Nachhaltigkeitsfilter zur Reduktion von Nachhaltigkeitsrisken ausgestattet ist. Die Identifikation geeigneter Anlagen zur Begrenzung von Nachhaltigkeitsrisken kann aber auch darin bestehen, dass wir für die Produktauswahl in der Vermögensverwaltung auf anerkannte Ratingagenturen zurückgreifen. Die konkreten Einzelheiten ergeben sich aus den individuellen Vereinbarungen.

Umgang mit nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren

Die HQ Trust beachtet bei ihren Investitionsentscheidungen wesentliche negative Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren und berücksichtigt Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte sowie die Bekämpfung von Korruption und Bestechung und hat dafür interne Strategien eingerichtet (siehe auch PAI statement).

Mit der Unterzeichnung verpflichten wir uns, Nachhaltigkeitsaspekte in den Bereichen Umwelt, Gesellschaft und Unternehmensführung in unsere Analyse und Entscheidungsprozesse einzubeziehen, regelmäßig darüber zu berichten und die Akzeptanz und Umsetzung in der Investmentbranche zu fördern.

Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken in der Vergütung

Die Vergütungspolitik der HQ Trust beinhaltet keine Anreize, Nachhaltigkeitsrisiken für die Gesellschaft oder die von ihr verwalteten Mandate einzugehen.


2. Informationen über die fünf wichtigsten Ausführungsplätze

(gem. Anhang II Tabelle 1 Delegierte Verordnung (EU) 2017/576)

Bad Homburg, im Juni 2023

Eine Neuerung der MiFID II ist die Pflicht des Instituts, auf der Webseite einmal jährlich für jede Klasse von Finanzinstrumenten die fünf Ausführungsplätze zu veröffentlichen, die ausgehend vom Handelsvolumen am wichtigsten sind, auf denen es Kundenaufträge im Vorjahr ausgeführt hat, und Informationen über die erreichte Ausführungsqualität zusammenzufassen (§ 82 Abs. 9 WpHG). Da das Institut andere Wertpapierfirmen auswählt, um die Kundengeschäfte abzuwickeln, sind in diesem Fall die fünf wichtigsten depotführenden Lagerstellen (Abwicklungsbanken) anzugeben und in Bezug auf diese Firmen Informationen über die erreichte Ausführungsqualität zusammenzufassen. Weitere Informationen zu dieser Veröffentlichung sind der Delegierten Verordnung (EU) 2017/576 zu entnehmen. Laut ESMA sollten die Berichte mindestens für 2 Jahre auf der Webseite bereitgestellt werden.

Hinweis: Die Angaben beziehen sich auf das Geschäftsjahr (01.01. bis 31.12.2022) des Instituts


Zusammenfassung der erreichten Ausführungsqualität („Qualitätsbericht“) für das Jahr 2020 (gemäß Art. 3 Abs. 3 Delegierte Verordnung (EU) 2017/576)

A) Relative Bedeutung der Ausführungsfaktoren

Die HQ Trust GmbH leitet Anlageentscheidungen grundsätzlich nicht unmittelbar an Handelsplätze weiter, sondern an die jeweilige Depotbank des Kunden, die die Aufträge ausführt. Durch sorgfältige Auswahl und Überwachung der Banken wirkt die HQ Trust GmbH auf die bestmögliche Ausführung der Handelsentscheidungen hin.

Im Rahmen der Vermögensverwaltung haben wir nach Artikel 65 der DVO 2017/565 im bestmöglichen Interesse unserer Kunden zu handeln und alle hinreichenden Maßnahmen zu treffen, um für unsere Kunden das bestmögliche Ergebnis zu erzielen. Um diesen Vorgaben nachzukommen, wählen wir die ausführenden Einrichtungen so aus, dass deren Ausführungsgrundsätze die bestmögliche Auftragsausführung gewährleisten, insbesondere das bestmögliche Ergebnis für unsere Kunden erreicht wird.

Unsere Kriterien für die Auswahl sind:

  • Preise der Finanzinstrumente (Kauf- und Verkaufspreise)
  • Gesamtkosten der Auftragsabwicklung
  • Geschwindigkeit der Auftragsabwicklung
  • Wahrscheinlichkeit der Auftragsausführung
  • Praktikabilität elektronischer Abwicklungsplattformen

Diese Kriterien sind unter Berücksichtigung der Merkmale des Kunden, des Kundenauftrags, des Finanzinstrumentes und des Ausführungsplatzes zu gewichten.

Während der laufenden Geschäftsbeziehung überwachen wir, ob die ausführenden Einrichtungen die Aufträge im Einklang mit ihren Ausführungsgrundsätzen ausführen. Einmal jährlich überprüfen wir die Ausführungsgrundsätze der ausführenden Einrichtungen auf Einhaltung der o.g. Kriterien und würden bei Bedarf Änderungen an der Auswahl vornehmen.

B) Verbindungen, Interessenkonflikte und gemeinsame Eigentumsverhältnisse betreffend Banken bzw. Ausführungsplätze

Es bestehen keine engen Verbindungen, Interessenkonflikte und gemeinsame Eigentumsverhältnisse betreffend Banken bzw. Ausführungsplätze.

C) Besondere Vereinbarungen mit Banken bzw. Ausführungsplätzen betreffend geleistete oder erhaltende Zahlungen sowie erhaltene Abschläge, Rabatte oder sonstige nicht-monetäre Leistungen

Es liegen keine besonderen Vereinbarungen mit Banken bzw. Ausführungsplätzen betreffend geleistete oder erhaltende Zahlungen sowie erhaltene Abschläge, Rabatte oder sonstige nicht-monetäre Leistungen vor.

D) Hinzufügung, Streichung oder Austausch von Banken bzw. Ausführungsplätzen

In der Vermögensverwaltung gab es keine Änderungen bei den ausgewählten Banken.

E) Erläuterung in den Ausführungsunterschieden, sofern der Portfoliomanager verschiedene Kundenkategorien unterschiedlich behandelt

HQ Trust macht keine Unterschiede bei den Ausführungen für Privatkunden und Professionelle Kunden.

F) Erläuterung, sofern bei der Ausführung von Handelsentscheidungen auf Rechnung von Privatkunden andere Kriterien als dem Kurs Vorrang gewährt wurden

Das bestmögliche Ergebnis orientiert sich am Gesamtentgelt, das sich aus dem Preis für das Finanzinstrument und sämtlichen mit der Auftragsausführung verbundenen Kosten (einschließlich der Gebühren und Entgelte des Ausführungsplatzes, Kosten für Clearing und Abwicklung sowie allen sonstigen Gebühren) ergibt.

G) Erläuterung der Nutzung von etwaiger Daten oder Werkzeuge im Zusammenhang mit der Ausführungsqualität, einschließlich der nach RTS 27 von den Handelsplätzen veröffentlichten Daten

Im Rahmen der laufenden Geschäftsbeziehung überwachen wir regelmäßig, ob die ausführenden Einrichtungen die Aufträge im Einklang mit ihren Ausführungsgrundsätzen ausführen. Dies erfolgt anhand der Ausführungsbestätigungen bzw. Wertpapierabrechnungen, die wir von den ausführenden Einrichtungen erhalten.

H) Erläuterung, sofern die Informationen eines Anbieters konsolidierter Datenticker (consolidated tape provider – CTP) genutzt werden

Ein konsolidierter Datenticker wird nicht genutzt.


3. Mitwirkungspolitik

Beschreibung und Veröffentlichung der Mitwirkungspolitik der HQ Trust GmbH gem. § 134b AktG

Die HQ Trust GmbH – nachstehend „Institut“ genannt – unterfällt der Begriffsbestimmung nach als Vermögensverwalter i.S.d. § 134a Abs. 1 Nr. 2 AktG den Vorschriften der §§ 134b und 134c AktG und hat daher ihre Mitwirkungspolitik im Sinne des § 134b Abs. 1 AktG zu beschreiben und zu veröffentlichen.

Das Institut nimmt keine Aktionärsrechte seiner Kunden wahr. Es werden keine Hauptversammlungen besucht, keine Stimmrechte für Kunden ausgeübt, Mitteilungen von Aktiengesellschaften nur im Rahmen von Pflichtmitteilungen zur Kenntnis genommen und weder mit der Gesellschaft noch mit anderen Aktionären aktiv kommuniziert.

Daher wurde die Mitwirkungspolitik wie folgt festgelegt:

  • Das Institut übt keine Aktionärsrechte i.S.d. § 134b Abs. 1 Nr. 1 AktG aus, die auf einer Mitwirkung in der Gesellschaft basieren. Insbesondere werden keine in Bezug auf die Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften bezogenen Rechte wahrgenommen. Das Recht auf einen Gewinnanteil i.S.d. §§ 60ff. AktG sowie auf Bezugsrechte wird in Rücksprache mit den Kunden wahrgenommen.

  • Die Überwachung wichtiger Angelegenheiten der Gesellschaften i.S.d. § 134b Abs. 1 Nr. 2 AktG erfolgt durch Kenntnisnahme der gesetzlich angeordneten Berichterstattung der Gesellschaften in Finanzberichten sowie Adhoc-Mitteilungen.

  • Ein Meinungsaustausch mit Gesellschaftsorganen und/oder Interessenträgern der Gesellschaft i.S.d. § 134b Abs. 1 Nr. 3 AktG findet nicht statt.

  • Eine Zusammenarbeit mit anderen Aktionären i.S.d. § 134b Abs. 1 Nr. 4 AktG findet nicht statt.

  • Beim Auftreten von Interessenkonflikten i.S.d. § 134b Abs. 1 Nr. 5 AktG werden diese gegenüber den Betroffenen entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen offengelegt und das weitere Vorgehen mit den Betroffenen abgeklärt.

  • Die jährliche Berichterstattung über die Umsetzung der Mitwirkungspolitik i.S.d. § 134b Abs. 2 AktG unterbleibt, da keine entsprechende Rechtewahrnehmung erfolgt.

Die Veröffentlichung des Abstimmungsverhaltens i.S.d. § 134b Abs. 3 AktG unterbleibt, da keine Teilnahme an Abstimmungen erfolgt.


4. Offenlegungsberichte

Die HQ Trust GmbH ist als mittleres Wertpapierinstitut dazu verpflichtet, die Angaben gemäß Artikel 46 ff. IFR (EU-Verordnung 2019/2033) offenzulegen. Diese Angaben sind im Offenlegungsbericht der HQ Holding GmbH & Co. KG enthalten.


5. Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungen

Im nachstehenden Dokument finden Sie die Erklärung der HQ Trust GmbH zu den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen ihrer Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Principal Adverse Impact) gemäß Art 4 der Verordnung (EU) 2019/2088 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27.11.2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (Offenlegungsverordnung) in Verbindung mit der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1288 der Kommission vom 06.04.2022 zur Ergänzung der Offenlegungsverordnung (RTS). Diese Informationen beziehen sich jeweils auf den Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember des vergangenen Jahres.